Terminbuchungstool
Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Für Reisen ins Ausland benötigen auch Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Dokument. Die Beantragung erfolgt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausschließlich durch die Sorgeberechtigten. Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Beide Elternteile müssen der Antragsstellung zustimmen, wenn Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Ein Elternteil kann den Antrag allein stellen, wenn der andere Elternteil schriftlich sein Einverständnis gibt, nutzen Sie dazu unsere Einverständniserklärung unter Formulare.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, darf dieser den Antrag allein stellen, dabei muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes vorliegen.
Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.
Die Fingerabdrücke werden ab dem 6. Lebensjahr erfasst und die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung der Dokumente ebenfalls, bei gemeinsamer elterlichen Sorge, eine Zustimmung schriftlich erfolgen und bei der Vorsprache der Passbehörde vorgelegt werden muss!
Eine Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich, bitte nutzen Sie dafür unser Terminbuchungstool auf unserer Homepage www.stadt-bgb.de
Eine Vorsprache im Gewerbeamt ist nur nach vorheriger Absprache unter oder 035023 / 668 26 möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Beantragung von Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen
Das Einwohnermeldeamt informiert über die Voraussetzungen, Kosten und Wege zur Beantragung von Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen.
Das Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Jeder Einwohner, der mindestens 14 Jahre alt ist, kann einen entsprechenden Antrag stellen. Es wird zwischen verschiedenen Arten unterschieden:
für private Zwecke: Zur persönlichen Verwendung (wird per Post nach Hause gesandt)
zur Vorlage bei einer Behörde: Wird direkt an die anfordernde Behörde geschickt.
zur Vorlage bei einer Behörde mit Einsichtnahme: Bei eventuellen Eintragungen kann auf Wunsch vorab eine Einsichtnahme beim zuständigen Amtsgericht erfolgen. Dies muss direkt bei der Antragstellung angegeben werden und verlängert die Bearbeitungszeit. Sie werden vom Amtsgericht schriftlich benachrichtigt und entscheiden dort über die Weiterleitung oder Vernichtung.
Erweitertes Führungszeugnis: Zwingend erforderlich für alle Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder auf andere Weise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, Beantragung nur mit Nachweis.
Beantragung und Gebühr
Persönlich: Durch Vorsprache im Einwohnermeldeamt, auch ohne Termin möglich, eine Beantragung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.
Online: Über das offizielle Portal des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de. Hierfür sind der Personalausweis und die aktivierte Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Gebühr: 13,00 Euro gemäß Justizverwaltungskostengesetz
Die Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung dienst als offizieller Nachweis über den Wohnsitz und wird häufig für Banken, Behörden oder private Zwecke benötigt. Es gibt zwei Varianten:
Einfache Meldebescheinigung: Enthält die gesetzlichen Basisdaten nach § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
Erweiterte Meldebescheinigung: Enthält zusätzliche Daten nach § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (z. B. Familienstand, Staatsangehörigkeit)
Beantragung und Gebühr
Die Meldebescheinigung muss persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt hierfür 12,00 Euro.
Hinweis zum Rathausbesuch: Hunde bitte Zuhause lassen
Aus Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher sowie auch gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bitten wir Sie, Ihren Hund bei einem Besuch im Rathaus zu Hause zu lassen.
Bitte beachten Sie: Assistenzhunde sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen ihre Halterinnen und Halter selbstverständlich ins Rathaus begleiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Hinweis
Einwohnermeldeamt:
Bitte beachten Sie, dass bei einer Vorsprache von 2 Personen nur ein Termin notwendig ist!
Zum Online-Terminbuchungstool:
