Auslegung Lärmkarten
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beabsichtigt, dass Verfahren der Lärmaktionsplanung vorzeitig für das Gebiet der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel zu beenden.
Die Absicht ist bekanntzugeben und die Ergebnisse der Lärmkartierung sind einen Monat für Einwendungen auszulegen.
Bürger, denen dafür die technischen Möglichkeiten fehlen, können im Zeitraum vom
01.02.2018 – 28.02.2018
während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Berggießhübel, Ladenberg 7, Ordnungswesen Zimmer 6, in die Daten Einsicht nehmen.
Begründung
Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse der Lärmkartierung, welche die A 17 umfasst, sind keine relevanten Lärmprobleme vorhanden, da die Belastungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegen. Vorhandene Lärmbelastungen betreffen nur einzelne Gebäude. Für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn ist nicht die Gemeinde verantwortlich, sondern der Bund.
Der interaktive Kartenauftritt gibt Einblick in die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen
Hintergrund
Zur Lärmkartierung 2017 in Sachsen waren insgesamt 218 Gemeinden verpflichtet. Kartiert worden sind 1.600 Kilometer des insgesamt rund 13.600 Kilometer umfassenden sächsischen Hauptstraßennetzes. Im Turnus von 5 Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Bei nächtlichen Lärmpegeln oberhalb 45 Dezibel (dB) können bereits Belästigungen auftreten. Bei rund einem Drittel dieser Menschen überschreitet die Belastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr von 55 dB(A) in der Nacht bei dauerhafter Belastung. Durch ständige, auch unbewusste, Aufwach- und Stressreaktionen des Körpers steigt das Risiko für Bluthochdruck und für Herz-/Kreislauferkrankungen.
Die Untersuchung umfasste Straßen ab einer Verkehrsbelegung von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.
Mehr Informationen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und Lärmkartierung 2017 in Sachsen finden Sie kurz und knapp unter „Daten und Fakten“.
Im Rahmen der Lärmkartierung wurde die Belastung an der A 17 berechnet, in Lärmkarten graphisch dargestellt und daraus die Lärmbetroffenheit der Bevölkerung für den 24-Stunden-Tag (LDEN) als auch für den Nachtzeitraum (LNigth) ermittelt.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind laut Bundesimmissionsschutzgesetz § 47 f der Öffentlichkeit bekannt zu machen und können über den Internet-Kartendienst des LfULG unter der Adresse
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm#article26000
eingesehen werden.
Rundholz
Sb Ordnungswesen