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Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses des zweiten Wahlganges BM-Wahl am 03.02.2019
04.02.2019
 
Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuerzahlung 2019 für das Steuerjahr 2019
01.01.2019
 
Öffentliche Bekanntmachung der Gästetaxesatzung i. d. F. vom 04.10.2018, gültig ab 01.01.2019
30.11.2018
 
Machbarkeitsstudie Kulturfabrik Bad Gottleuba
28.08.2018
 
Reinigungspflicht - Das Ordnungswesen informiert
19.02.2018
 
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Kontakt
 

Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel

Königstraße 5

01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

 

Telefon: 035023 668-0

Fax: 035023 668-10

Mail:

 

Datenschutz

 
 
 
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Auslegung Lärmkarten

Bad Gottleuba-Berggießhübel

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel beabsichtigt, dass Verfahren der Lärmaktionsplanung vorzeitig für das Gebiet der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel zu beenden.

Die Absicht ist bekanntzugeben und die Ergebnisse der Lärmkartierung sind einen Monat für Einwendungen auszulegen.

Bürger, denen dafür die technischen Möglichkeiten fehlen, können im Zeitraum vom

 

                              01.02.2018 – 28.02.2018

 

während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Berggießhübel, Ladenberg 7, Ordnungswesen Zimmer 6, in die Daten Einsicht nehmen.

 

Begründung

Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse der Lärmkartierung, welche die A 17 umfasst, sind keine relevanten Lärmprobleme vorhanden, da die Belastungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegen. Vorhandene Lärmbelastungen betreffen nur einzelne Gebäude. Für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn ist nicht die Gemeinde verantwortlich, sondern der Bund.

Der interaktive Kartenauftritt gibt Einblick in die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen

 

Hintergrund

Zur Lärmkartierung 2017 in Sachsen waren insgesamt 218 Gemeinden verpflichtet. Kartiert worden sind 1.600 Kilometer des insgesamt rund 13.600 Kilometer umfassenden sächsischen Hauptstraßennetzes. Im Turnus von 5 Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Bei nächtlichen Lärmpegeln oberhalb 45 Dezibel (dB) können bereits Belästigungen auftreten. Bei rund einem Drittel dieser Menschen überschreitet die Belastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr von 55 dB(A) in der Nacht bei dauerhafter Belastung. Durch ständige, auch unbewusste, Aufwach- und Stressreaktionen des Körpers steigt das Risiko für Bluthochdruck und für Herz-/Kreislauferkrankungen.

Die Untersuchung umfasste Straßen ab einer Verkehrsbelegung von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.

Mehr Informationen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und Lärmkartierung 2017 in Sachsen finden Sie kurz und knapp unter „Daten und Fakten“.

 

Im Rahmen der Lärmkartierung wurde die Belastung an der A 17 berechnet, in Lärmkarten  graphisch dargestellt und daraus die Lärmbetroffenheit der Bevölkerung für den 24-Stunden-Tag (LDEN) als auch für den Nachtzeitraum (LNigth) ermittelt.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind laut Bundesimmissionsschutzgesetz § 47 f der Öffentlichkeit bekannt zu machen und können über den Internet-Kartendienst des LfULG unter der Adresse

 

http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm#article26000 

 

eingesehen werden.

 

Rundholz

Sb Ordnungswesen

 
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