Verkehrssicherungspflicht von Anpflanzungen an öffentlichen Straßen und Wegen
Worum geht es?
Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze des Gemeindegebietes sind größtenteils mit Baum- und Gehölzbewuchs versehen. Neben Fahrzeugen unterschiedlicher Art werden diese Verkehrsflächen oft auch von Fußgängern und Schulkindern genutzt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit.
Herabfallende, ausbrechende oder zu tief hängende Äste können zu erheblichen Sachschäden, wesentlicher noch zu Personenschäden führen. Hecken, Sträucher, Bäume oder sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden. ...