Änderung zur Sperrung Verbindungsstraße von Hellendorf nach Oelsen
Mitteilung: Die Verbindungsstraße zwischen Hellendorf und Oelsen ist ab morgen, den 15.06.2022, nachmittags wieder freigegeben.
Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 der StVO
Die oben genannte Behörde erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 StVO auf nachgenannten Straßen/Wegen/Plätzen folgende Verkehrsrechtliche Anordnung:
Ort / Straße: Bad Gottleuba-Berggießhübel
Ortsteil: Hellendorf
Ortslage: Verbindungsstraße zwischen Hellendorf und Oelsen
Auf Grund der vorhandenen außerordentlichen Straßenschäden kann die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden, die Straße ist bis zur Instandsetzung (Ende Juli) für den Verkehr zu sperren. Die Zufahrt aus Richtung Oelsen ist bis zum Friedhof frei und in Hellendorf bis zum Abzweig Bienhof.
Zeitlich begrenzt von: 23.05.2022 bis: geändert auf 15.06.2022 (31.07.2022), nachmittags
Die Anordnung wird wirksam durch Aufstellung/Auftragung bzw. Entfernung von Verkehrszeichen.