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Tollwut – gibt es diese Viruserkrankung noch bei uns?

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 18. 10. 2021

Pressemitteilung                                                         

Pressestelle        

  

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Internet:

www.landratsamt-pirna.de

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

15.10.2021

Nr.:

468

 

Tollwut – gibt es diese Viruserkrankung noch bei uns?

 

Die Tage werden kürzer und die Nächte kälter, der Herbst ist da. Für die sächsischen Schülerinnen und Schüler beginnen ab kommenden Montag die Herbstferien und viele nutzen diese für Urlaub im Süden. Gern werden auch Souvenirs mit nach Hause gebracht, um an die schönen Sonnentage zu erinnern. 

 

Im September 2021 fiel das „Mitbringsel“ für eine Familie aus Bremen jedoch etwas größer aus. Die Urlauber entdeckten auf einer Landstraße im südosteuropäischen Ausland einen Welpen und nahmen diesen aus Mitleid mit nach Hause. Das Tier wurde ohne Impfung oder Heimtierausweis nach Bremen verbracht. Bei der dann erfolgten tierärztlichen Untersuchung in Deutschland wurde bei dem illegal mitgebrachten, acht Wochen alten Welpen ein Fall von klassischer Tollwut festgestellt. Das Tier erkrankte kurz darauf und wurde in eine Tierklinik aufgenommen, wo es verstarb.

 

Warnung vor Kauf von Tieren unbekannter Herkunft

 

Hunde oder Katzen aus dem Ausland sollten ohne Kenntnis des Gesundheits- und Impfstatus nicht mitgebracht oder erworben werden. Ebenso kann der Kauf von Hunden oder Katzen von unbekannter Herkunft und nicht vollständig ausgefüllter Impfausweise Risiken bergen.

 

Tiere und Menschen könnten dadurch gefährdet werden und bezahlen dies bei Ansteckung mit ihrem Leben.

 

Nach Angaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation) ist die Tollwut in mehr als 150 Drittstaaten noch nicht ausgerottet. In 95 Prozent der Fälle wird die Krankheit beim Menschen durch Hunde übertragen.

 

Krankheitsverlauf endet tödlich

 

Die Tollwut ist eine Virusinfektion, die nicht heilbar ist und bei Mensch und Tier zu 100 Prozent tödlich verläuft. Das Virus verursacht eine Gehirnentzündung. Die Tollwut kann sich als stille Wut mittels Schläfrigkeit oder als rasende Wut mit Krämpfen und Beißattacken äußern. Aufgrund einer Schlucklähmung verhungern und verdursten die Tiere vor dem gefüllten Fress- und Wassernapf.

Das Virus wird mit dem Speichel ausgeschieden und über Bisse oder auch über kleine Hautwunden von Tier zu Tier oder Mensch übertragen.

 

Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten von Krankheitserscheinungen) beträgt bei Tieren zwischen zwei Wochen bis drei Monaten, beim Menschen wurde von Zeiten von über einem Jahr berichtet.

 

Papiere sorgfältig prüfen

 

Käufer von Hunden bzw. Katzen sollten die Herkunft und die zum Tier angebotenen Papiere sehr sorgfältig prüfen. Hunde und Katzen aus dem Ausland müssen mindestens 15 Wochen alt sein, einen blauen EU-Heimtierpass besitzen, eine dort eingetragene Tollwutschutzimpfung und mit dem im Heimtierpass eingetragenen Chip versehen worden sein. Den Chip kann man mit Hilfe eines Lesegerätes, z. B. beim Tierarzt, auslesen und überprüfen lassen.

 

Die Tollwutschutzimpfung kann erst im Alter von zwölf Wochen durchgeführt werden und muss zum Zeitpunkt des Verkaufes mindestens drei Wochen alt sein, beim Verkauf ist das Tier dann mindestens 15 Wochen alt.

 

Besonders bei Käufen von Unbekannten empfiehlt sich eine Ankaufsuntersuchung durch einen Tierarzt, bei der auch der Käufer zugegen ist. Dies kostet Geld, bringt aber für den Käufer Sicherheit. Wird eine solche Untersuchung vom Verkäufer abgelehnt, sollte vom Kauf Abstand genommen werden.

 

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Schloßhof 2/4, 01796 Pirna

Telefon: 03501 515-2401

E-Mail: