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Führerscheinumtausch – Jetzt beantragen: Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 20. 10. 2022

 

Pressemitteilung                                                         

Pressestelle        

  

Telefon:

03501 515-1110

E-Mail:

 

 

 

Funk:

0151 11348804

Internet:

www.landratsamt-pirna.de

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

20.10.2022

Nr.:

375

 

Führerscheinumtausch – Jetzt beantragen: Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964

 

Nach einer dementsprechenden EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen bis zum 19.01.2033. Bei Papierführerscheinen ist der Termin abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers, bei Kartenführerscheinen vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Aktuell sind die an der Reihe, ihre alten Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umzutauschen. Der Umtausch für diese Geburtenjahrgänge ist noch bis zum 19.01.2023 möglich.

 

Die Betreffenden sind daher aufgerufen, rechtzeitig den Antrag für den Führerscheinumtausch zu stellen, denn deutschlandweit sind die Bearbeitungszeiten in den Führerscheinstellen durch die Umtauschkampagne deutlich gestiegen. Aufgrund dieses erhöhten Antragsaufkommens sind mehrere Wochen bis zur abschließenden Antragsbearbeitung einzuplanen. Daher sollten vor allem Bürger, die einen Auslandsaufenthalt planen oder ihre Fahrerlaubnis für den Job brauchen, ihren Antrag bald stellen.

 

Was genau erforderlich ist; wo die Anträge einzureichen sind sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html – Umtausch in einen EU-Kartenführerschein – zu finden.

 

Hier noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45mm)
  • aktueller Führerschein
  • Antrag Führerscheinstelle (Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden: www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html)
  • gegebenenfalls noch vorhandene Führerscheinanträge (graue Karteikarten)

 

Bitte unbedingt beachten:

Wurde der bisherige Führerschein nicht im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder in den ehemaligen Landkreisen Pirna, Freital; Dippoldiswalde oder Sebnitz ausgestellt, wird zusätzlich noch eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde benötigt. Diese muss im Vorfeld vom Bürger selbst bei der jeweiligen Führerscheinstelle angefordert und zum Umtausch vorgelegt werden.

 

Anträge können schriftlich per Post oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung eingereicht werden. Bei einer Antragstellung per Post genügt selbstverständlich die Übersendung von Kopien von Personalausweis und Führerschein. Möglich sind Termine während folgender Öffnungszeiten:

 

Mo.:  08:00 – 12:00 Uhr

Di.:   08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Do.:  08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Fr.:    08:00 – 12:00 Uhr

 

Kontakte:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis

 

Fahrerlaubnisbehörde Pirna

Schloßhof 2/4

01796 Pirna

 

Fahrerlaubnisbehörde Außenstelle Freital

Dresdner Straße 107

01705 Freital

 

Bei persönlicher Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde kann vereinbart werden, dass der neue Führerschein gegen eine Kostenpauschale i. H. v. 5,10 Euro (zzgl. zur Bearbeitungsgebühr von 25,30 Euro) direkt von der Bundesdruckerei nach Hause versandt wird.

 

Nach abgeschlossener Bearbeitung des Antrages erhalten Bürgerinnen und Bürger bei postalischer Antragstellung eine schriftliche Bearbeitungsbestätigung inklusive einer Kostenrechnung. Nach ca. zwei bis drei Wochen liegt der neue EU-Kartenführerschein in der Regel in einem der Bürgerbüros des Landratsamtes in Pirna, Freital, Dippoldiswalde oder Sebnitz zur Abholung bereit. Eine gesonderte Aufforderung, dass der Führerschein abgeholt werden kann, erfolgt dabei nicht. Jedoch ist eine telefonische Erkundigung beim nächstgelegenen Bürgerbüro des Landratsamtes möglich. Zur Abholung ist der alte Führerschein mitzubringen, damit dieser ungültig gemacht werden kann. Auf Wunsch kann der alte Papierführerschein nach Entwertung dennoch behalten werden.

 

Telefonnummern der Bürgerbüros des Landratsamtes:

 

Zentrale Einwahl:     03501 515-0

 

Pirna:                      03501 515-1136 oder -1133

Freital:                     03501 515-1146 oder -1148

Dippoldiswalde:       03501 515-1141 oder -1147

Sebnitz:                   035971 84-151 oder -154