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Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2023 – Aufruf zur Antragstellung bis 3. März 2023

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 02. 02. 2023

 

Pressemitteilung                                                         

Pressestelle

 

| www.landratsamt-pirna.de

Pressereferent: Thomas Kunz

| Telefon: 03501 515-1110 | Mobil: 0151 11348804

 

 

 

 

Datum:

01.02.2023

Nr.:

023

 

 

Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2023 – Aufruf zur Antragstellung bis 3. März 2023

 

Der Freistaat Sachsen stellt auch im Jahr 2023 Fördermittel zur Förderung des bürgerlichen Engagements, Kommunales Ehrenamtsbudget, zur Verfügung. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.

 

Anträge auf Förderung bis 3. März 2023 stellen

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2023 die neue Konzeption beschlossen, auf deren Grundlage die Mittelvergabe in diesem Jahr erfolgt. Erstmals besteht die Möglichkeit den Antrag online zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen stehen unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html zur Verfügung. Antragsschluss ist der 3. März 2023.

 

„Auch in diesem Jahr können wir das bürgerliche Engagement fördern und die vielen ehrenamtlichen Menschen in unserem Landkreis bei ihrer Aufgabe unterstützen“, erklärt Landrat Michael Geisler. „Das freut mich insbesondere in dieser krisengeschüttelten Zeit, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt wichtiger denn je ist. Den Mitgliedern und Tätigen in den unzähligen Vereinen, Verbänden und Hilfsorganisationen in unserem Landkreis gebührt daher ein großer Dank für ihren wichtigen Beitrag dazu.“

 

Das sind die Förderkriterien

 

Wichtigste Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, beziehungsweise dass die Förderung ihren Wirkungskreis hier im Landkreis entfaltet. Ziel der Förderung ist der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Insgesamt stehen im Jahr 2023 rund 112.500 Euro zur Verfügung, welche ehrenamtlich geführten Kleinprojekten von Vereinen und Initiativgruppen zugutekommen sollen. Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 500 und 3.000 Euro.

 

Über die Vergabe der beantragten Fördermittel entscheidet der Ältestenrat nach inhaltlicher Wertung auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe. Neu in diesem Jahr ist, dass auch bereits in vergangenen Förderperioden mit einer Zuwendung bedachte Projekte in den Genuss von finanziellen Mitteln kommen können. Allerdings wird dies in der Punktevergabe entsprechend berücksichtigt.

 

Diese Maßnahmen können gefördert werden

 

Maßnahmen, die mit einer Förderung aus dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden können, sind zum Beispiel die Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte oder die Durchführung von Pilotprojekten. Mit einer finanziellen Zuwendung kann auch die Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise oder die Durchführung von Veranstaltungen, zu denen ehrenamtlich tätige Personen oder Personengruppen öffentlich ausgezeichnet und geehrt werden, bedacht werden. Auch die Anschaffung von Ausstattungs- oder technischen Gegenständen ist bis zu einem bestimmten Wert möglich.

 

Weitere Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung können unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abgerufen werden.

 

 

Der Kreistag beschloss außerdem, dass ebenfalls dieses Jahr wieder die sogenannten „Dachverbände“, wie Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V., Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. und der Kreisfeuerwehrverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. eine Förderung aus dem Ehrenamtsbudget erhalten.

 

Des Weiteren wird der Landkreis auch im Jahr 2023 mehrere Veranstaltungen durchführen, bei denen im feierlichen Rahmen den Ehrenamtlichen öffentlich für ihre uneigennützige Unterstützung gedankt wird. Darüber wird im Landkreisboten berichtet.

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung.

 

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