Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schöffenwahlen 2023

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 21. 03. 2023

 

Schöffenwahlen 2023

 

Die Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und die Gemeinde Bahretal suchen Bewerber

 

Im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit 2024 - 2028 neue Schöffen zu wählen.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.

 

Schöffin und Schöffe kann grundsätzlich jeder werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa den Ausschluss bestimmter Personengruppen (z.B. von Polizeivollzugsbeamten) und Altersbegrenzungen. Das Mindestalter für die Ausübung der Schöffentätigkeit liegt bei 25 Jahren, das Höchstalter bei 70 Jahren. Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Schöffen beim Jugendgericht (Jugendschöffen) sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt. Für Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt. Jeder Bürger kann sich als Schöffe bei seiner Wohnsitzgemeinde oder als Jugendschöffe bei dem für ihn zuständigen Jugendamt formlos bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen.

 

Bewerbungen sind ab sofort möglich. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person (Familienname, ggf. auch Geburtsname, Vorname, Fam.-Stand, Geburtsdatum und Ort, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Straße, Hausnummer, ggf. Angaben zu früheren Schöffentätigkeit) enthalten sein. Ein entsprechendes Formular zur Bewerbung und weitere Infos finden Sie im Internet unter: schoeffenwahl2023.de.

 

Interessierte können ihre Bewerbung bis spätestens zum 30. April 2023 bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzes einreichen.

 

Schöffenwahl