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Solarthermie-/Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen auf und an Kulturdenkmalen

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 12. 05. 2023

 

Pressemitteilung                                                         

Pressestelle

 

| www.landratsamt-pirna.de

Pressereferent: Thomas Kunz

| Telefon: 03501 515-1110 | Mobil: 0151 11348804

 

 

 

 

Datum:

12.05.2023

Nr.:

096

 

Solarthermie-/Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen auf und an Kulturdenkmalen

 

Nur rund drei bis vier Prozent des Gesamtgebäudebestandes in Deutschland steht unter Denkmalschutz - eine im Vergleich verschwindend geringe Anzahl. Das Anliegen des Denkmalschutzes ist die Originalsubstanz sowie das Erscheinungsbild eines historischen Gebäudes zu erhalten, da darin ein bedeutender Zeugniswert des Denkmals liegt.

 

Bereits seit einigen Jahren werden Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen auch auf Denkmalen verbaut. Daran sieht man: Denkmalschutz und Klimaschutz sind keine Gegensätze.

Denn an alle Gebäude gibt es - völlig unabhängig vom Denkmalschutz - Grundanforderungen, die darüber entscheiden, ob eine Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage ökonomisch oder technisch sinnvoll ist. So spielen die Umgebung, Umbauung, Verschattung, Ausrichtung der Dachflächen sowie Dachneigung und Statik des Dachstuhls eine Rolle.

 

Bei der Installation einer Solarthermie-/Photovoltaik-Anlage muss der Eingriff in die Originalsubstanz und in das Erscheinungsbild so gering wie möglich gehalten werden.

Im Denkmalschutz lassen sich keine Pauschallösungen finden, denn jedes historische Gebäude ist einzigartig. Somit gilt es, stets die beste Lösung für das einzelne Gebäude zu suchen – und damit ist eine Einzelfallbetrachtung und -abwägung unumgänglich. Neben den gestalterischen Einschränkungen gilt es eine Vielzahl an Kriterien zu berücksichtigen, wie konservatorische, statische oder technische Bedingungen. Statische Auslastungsgrenzen des Dachstuhls, Dachdeckungsart oder einzigartige Dachformkonstruktionen, die Erhöhung der Brandlast mit der einhergehenden erheblichen Gefährdung des Denkmals, sowie der Umfang und die Farbausführung der Module bilden die Prüf- und Entscheidungsgrundlage. Dazu gehört auch die Prüfung zu Alternativaufstellflächen oder Ausweichflächen auf Nebengebäuden oder untergeordneten Gebäuden.

 

Grundsätzlich spielt bei der Beurteilung von Solarthermie-/Photovoltaik-Anlagen die Änderung des Erscheinungsbildes eines Denkmals sowie seiner Wirkung im Umfeld eine wichtige Rolle.

Insofern sollten Denkmaleigentümer oder -besitzer vor Planung dieser Anlagen den Kontakt mit der Denkmalschutzbehörde aufnehmen. So können im Vorfeld alle Fragen hinsichtlich Gestaltung, Größe, Integration der Module und konstruktiver Einbindung hinreichend geklärt werden.

 

Vor Errichtung beziehungsweise Installation von Energiegewinnungsanlagen (Solarthermie-, Photovoltaik- oder Windkraft-Anlagen) an und auf Kulturdenkmalen oder in der Umgebung von Kulturdenkmalen ist durch Eigentümer oder Besitzer die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Referat Denkmalschutz im Landratsamt zu beantragen. Rechtsgrundlage dafür ist § 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG). Demnach darf ein Kulturdenkmal nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde

 

  • wiederhergestellt,
  • instandgesetzt,
  • in seinem Erscheinungsbild oder in seiner Substanz verändert oder beeinträchtigt,
  • mit An- und Aufbauten, Aufschriften oder Webeeinrichtungen versehen,
  • aus seiner Umgebung entfernt, zerstört oder beseitigt werden.

Auch bedürfen bauliche Anlagen in der Umgebung eines Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.

 

Hinweis: Bei der ungenehmigten Anbringung dieser Anlagen handelt es sich um einen Ordnungswidrigkeitstatbestand, der mit einer Geldbuße bis zu 125.000 Euro geahndet werden kann.

 

 

Weitere Informationen zu den Ansprechpartnern und Antragsformularen finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Denkmalschutz https://www.landratsamt-pirna.de/denkmalschutz.html.