Informationen zur Situation Corona-Virus
Tagesbrief 105/21 vom 20.01.2021 zum Corona-Virus
Statement von Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages und Leipziger Oberbürgermeister, für die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Verlängerung bzw. Verschärfung des Lockdowns
19. Januar 2021
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin (Beschluss)
Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 18.01.2021
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 19.01.2021 bis einschließlich 31.03.2021.
Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19
Stand: 14. Januar 2021
Regelungen für nach Deutschland Einreisende
Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
vom 12. Januar 2021
Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
2. Allgemeinverfügung zur Änderung des Geltungszeitraums der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie
Az.: 15-5422/4 vom 9. Januar 2021
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
vom 8. Januar 2021(Stand 12. Januar 2021)
Lesefassung vom 12. Januar 2021
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, Lesefassung vom 12. Januar 2021
Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
vom 30.Oktober 2020 (in der ab dem 11. Januar 2021 geltenden Fassung)
Quarantänemaßnahmen für Ein-und Rückreisende
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
vom 8. Januar 2021 Az.: 21-0502/3/9-2021/2204
Diese Allgemeinverfügung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.
Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021
Diese Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 7. Februar 2021 außer Kraft
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung
Anlage 1 (zu § 5a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1)
Anlagen 1 und 2 zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung
Anlage 3 (zu § 5a Absatz 4 Satz 2)
Nachweis für die berufliche Tätigkeit
Impfverordnung verabschiedet
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 18. Dezember 2020 seine Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht (Anlage 6).
Darin werden auch drei Prioritätenstufen für die Impfreihenfolge festgelegt. Im Fokus stehen dabei besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat zum Thema COVID-19-Impfung Fragen und Antworten als FAQ auf seiner Homepage veröffentlicht.
- Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung
- Coronavirus-Impfverordnung
- DIE CORONA-SCHUTZIMPFUNG IM IMPFZENTRUM (Leitfaden)
Tagesaktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus
Tagesbrief 98/20 vom 22.12.2020 zum Corona-Virus
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
vom 12. Dezember 2020 (in der ab 16. Dezember 2020 geltenden konsolidierten Fassung) Az.: 21-0502/3/8-2020/48377
Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-12-12-konsolidierte-Fassung-2002-12-15
Bußgeldkatalog zur Eindämmung des Corona-Virus
Bussgeldkatalog vom 15.12.2020 (2)
Änderung Geltungszeitraums der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten
Vom 11. Dezember 2020, Az.: 15-5422/4
Änderung Geltungszeitraums der Allgemeinverfügung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Vereinssport von Kindern und Jugendlichen bleibt verboten
Medieninformation 24/2020 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts
Gemeinsame Handlungsanleitung für die Praxis zur Umsetzung des Regelbetriebes in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter verschärften Corona-Schutzmaßnahmen
Allgemeinverfügungzur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,von Schulen und Schulinternaten
vom 13. August 2020, Az.15-5422/4
Allgemeinverfuegung-Schulen-Kitas-2020-08-13
Informationen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
Tragen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) Stand: 01.12.2020
Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 26.11.2020 zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Infrastruktur
- Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Infrastruktur vom 26. November 2020
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Erlass einer Allgemeinverfügung vom 26. November 2020
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung
Aufgrund der sich stets ändernden Rechtslage im Freistaat Sachsen verweisen wir Sie direkt auf die Hilfeseiten des Freistaates
https://www.landratsamt-pirna.de/corona-haeufige-fragen.html
Hygiene- und Verhaltensregeln bei einer Vorsprache im Rathaus
Beratungstelefon des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bei psychischer Belastung
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat ab 26.03.2020 ein Beratungstelefon für Bürger in psychischen Belastungssituationen eingerichtet.
Sie erreichen dort speziell geschulte Mitarbeiter, mit welchen Sie über Ihre Probleme, Sorgen und Ängste sprechen können. Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym möglich.
Das Telefon ist Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr geschaltet und für Sie zum Ortstarif erreichbar.
Rufnummer: 03501 515 - 2388
Bürgerschreiben Beratungstelefon LRA Pirna
Foto: LRA Pirna
Aktuelle Zahlen zu SARS CoV-2-Infektionen im Freistaat
Auf den Seiten des Freistaates Sachsen
https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html
können Sie sich über die Zahlen zu den aktuellen Infektionsfällen in Sachsen informieren.
Hotline des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:
Zu den Allgemeinverfügungen des Sozialministeriums gibt es viele Fragen: Welche Einrichtungen dürfen ihre Geschäftsräume für den Publikumsverkehr damit generell öffnen? Welche Einrichtungen müssen generell geschlossen bleiben? Können Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten noch ihre Tätigkeit ausüben? Sind Fahrschulen und Bestatter auch von der Schließung betroffen? Sind private bzw. familiäre Veranstaltungen noch erlaubt?
All diese häufig gestellten Fragen und viele Weitere beantworten wir in unseren FAQ. Bitte informieren Sie sich dort zum Umgang mit den getroffenen Regelungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes. Offene und individuelle Fragen beantworten die Mitarbeiter des Sozialministeriums gern per Telefon oder Mail unter den angegebenen Kontakten.
Telefon: 0351 564-55860
E-Mail:
(Quelle: www.coronavirus.sachsen.de)
Weitere Informationen des Gesundheitsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhalten Sie unter folgendem Link: