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Kontakt
 

Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel

Königstraße 5

01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

 

Telefon: 035023 668-0

Fax: 035023 668-10

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Informationen zur Situation Corona-Virus

Tagesbrief 105/21 vom 20.01.2021 zum Corona-Virus

 

Tagesbrief

 


 

Statement von Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages und Leipziger Oberbürgermeister, für die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Verlängerung bzw. Verschärfung des Lockdowns

19. Januar 2021

 

Statement von Burkhard Jung

 


 

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021

 

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin (Beschluss)

 


 

Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Abson­derung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen vom 18.01.2021

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 19.01.2021 bis einschließlich 31.03.2021.

 

Abson­derung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen

 


 

Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19

Stand: 14. Januar 2021

 

Regelungen für nach Deutschland Einreisende

 


 

Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

vom 12. Januar 2021

 

Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

 


 

2. Allgemeinverfügung zur Änderung des Geltungszeitraums der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie

Az.: 15-5422/4 vom 9. Januar 2021

 

2. Allgemeinverfügung zur Änderung von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten

 


 

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

vom 8. Januar 2021(Stand 12. Januar 2021)

Lesefassung vom 12. Januar 2021

 

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, Lesefassung vom 12. Januar 2021

 


 

Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus

vom 30.Oktober 2020 (in der ab dem 11. Januar 2021 geltenden Fassung)

 

Quarantänemaßnahmen für Ein-und Rückreisende

 


 

Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

vom 8. Januar 2021 Az.: 21-0502/3/9-2021/2204

Diese Allgemeinverfügung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.

 

Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

 


 

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021

Diese Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 7. Februar 2021 außer Kraft

 

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

 


 

Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung

Anlage 1 (zu § 5a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1)

 

Anlagen 1 und 2 zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021

 


 

Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung

Anlage 3 (zu § 5a Absatz 4 Satz 2)

 

Nachweis für die berufliche Tätigkeit

 


 

Impfverordnung verabschiedet

 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 18. Dezember 2020 seine Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht (Anlage 6).

Darin werden auch drei Prioritätenstufen für die Impfreihenfolge festgelegt. Im Fokus stehen dabei besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat zum Thema COVID-19-Impfung Fragen und Antworten als FAQ auf seiner Homepage veröffentlicht.

 

  • Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung
  • Coronavirus-Impfverordnung
  • DIE CORONA-SCHUTZIMPFUNG IM IMPFZENTRUM (Leitfaden)

 


 

Tagesaktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus

 

Tagesbrief 98/20 vom 22.12.2020 zum Corona-Virus

 


 

Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)

vom 12. Dezember 2020 (in der ab 16. Dezember 2020 geltenden konsolidierten Fassung) Az.: 21-0502/3/8-2020/48377

 

Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-12-12-konsolidierte-Fassung-2002-12-15

 


 

Bußgeldkatalog zur Eindämmung des Corona-Virus

 

Bussgeldkatalog vom 15.12.2020 (2)

 


 

Änderung Geltungszeitraums der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten

Vom 11. Dezember 2020, Az.: 15-5422/4

 

Änderung Geltungszeitraums der Allgemeinverfügung

 


 

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Vereinssport von Kindern und Jugendlichen bleibt verboten

 

Medieninformation 24/2020 des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts

 


 

Gemeinsame Handlungsanleitung für die Praxis zur Umsetzung des Regelbetriebes in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter verschärften Corona-Schutzmaßnahmen

 

Gemeinsame Handlungsanleitung

 


 

Allgemeinverfügungzur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung,von Schulen und Schulinternaten

vom 13. August 2020, Az.15-5422/4

 

Allgemeinverfuegung-Schulen-Kitas-2020-08-13

 


 

Informationen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

 

Tragen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) Stand: 01.12.2020

 


 

Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 26.11.2020 zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Infrastruktur

 

  • Allgemeinverfügung zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Infrastruktur vom 26. November 2020
  • Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Erlass einer Allgemeinverfügung vom 26. November 2020

 


 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

 

https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html

 

Aufgrund der sich stets ändernden Rechtslage im Freistaat Sachsen verweisen wir Sie direkt auf die Hilfeseiten des Freistaates

 

https://www.landratsamt-pirna.de/corona-haeufige-fragen.html

 


 

Hygiene- und Verhaltensregeln bei einer Vorsprache im Rathaus

 

Vorsprache Rathaus

Beratungstelefon des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bei psychischer Belastung

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat ab 26.03.2020 ein Beratungstelefon für Bürger in psychischen Belastungssituationen eingerichtet.

 

Sie erreichen dort speziell geschulte Mitarbeiter, mit welchen Sie über Ihre Probleme, Sorgen und Ängste sprechen können. Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym möglich.

 

Das Telefon ist Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr geschaltet und für Sie zum Ortstarif erreichbar.


Rufnummer: 03501 515 - 2388

 

Bürgerschreiben Beratungstelefon LRA Pirna

 

Foto: LRA Pirna

 


LRA Pirna

Aktuelle Zahlen zu SARS CoV-2-Infektionen im Freistaat

 

Auf den Seiten des Freistaates Sachsen

https://www.coronavirus.sachsen.de/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html 

können Sie sich über die Zahlen zu den aktuellen Infektionsfällen in Sachsen informieren.

 


Hotline des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:

 

Zu den Allgemeinverfügungen des Sozialministeriums gibt es viele Fragen: Welche Einrichtungen dürfen ihre Geschäftsräume für den Publikumsverkehr damit generell öffnen? Welche Einrichtungen müssen generell geschlossen bleiben? Können Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten noch ihre Tätigkeit ausüben? Sind Fahrschulen und Bestatter auch von der Schließung betroffen? Sind private bzw. familiäre Veranstaltungen noch erlaubt? 

 

All diese häufig gestellten Fragen und viele Weitere beantworten wir in unseren FAQ. Bitte informieren Sie sich dort zum Umgang mit den getroffenen Regelungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes. Offene und individuelle Fragen beantworten die Mitarbeiter des Sozialministeriums gern per Telefon oder Mail unter den angegebenen Kontakten. 

 

Telefon: 0351 564-55860

 

E-Mail: 

 

(Quelle: www.coronavirus.sachsen.de)

 


 

Haben Sie Fragen - SMS

FAQ und wichtige Informationen für Touristiker in der Sächsischen Schweiz

 

Der Tourismusverband Sächsische Schweiz beantwort die wichtigsten aktuellen Fragen und weist gleichzeitig auf die bereits bestehenden Informationen von DTV, DEHOGA und weiteren Branchenvertretern hin.

 

Aktuelle Informationen zu Allgemeinverfügungen in der Sächsischen Schweiz finden Sie zuerst unter


www.landratsamt-pirna.de

 

Der Tourismusverband Sächsische Schweiz schreibt weiterhin:

"Wir möchten Sie bitten, sich an die Vorgaben und festgelegten Maßnahmen zu halten. Gemeinsam werden wir diese schwere Zeit meistern. Achten Sie auf sich, Ihre Mitmenschen, die Gesundheit aller hat nun oberste Priorität.

Die rechtliche Einordnung dieser außergewöhnlichen Umstände kann nur unter Vorbehalt erfolgen. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht geben."

 

Informationen zu Kultur und Tourismus

 

Link auf sachsen.de Kultur und Tourismus

 


Weitere Informationen des Gesundheitsamtes des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhalten Sie unter folgendem Link:

 

https://www.landratsamt-pirna.de/coronavirus.html

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