Datenschutzhinweise Zentrale Verwaltung und Bürgerservice

 

Datenschutzhinweise Zentrale Verwaltung und Bürgerservice

1. Einleitung

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als "betroffener Person" einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus den Datenschutzgesetzen geben.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, beispielsweise Ihres Namens, der Anschrift oder E-Mail-Adresse, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und in Übereinstimmung mit den geltenden landesrechtlichen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie über Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren.

2. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist die:

Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel

vertreten durch den Bürgermeister Thomas Peters

Königstraße 5

01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

Telefon: 035023 668-0

Telefax: 035023 668-10

E-Mail: 

 

3. Datenschutzbeauftragter

Den externen Datenschutzbeauftragten der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel erreichen Sie wie folgt:

KSMD Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Herr Dr. Sebastian Schmuck

Springerstraße 11

04105 Leipzig

0341/9085720

 

Sie können sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

4. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Bürger und Unternehmer einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

1. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

2. Betroffene Person

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

3. Verarbeitung

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

4. Einschränkung der Verarbeitung

Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

5. Auftragsverarbeiter

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

6. Empfänger

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

7. Dritter

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

8. Einwilligung

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass Sie mit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

5. Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO i.V.m. § 3 SächsDSDG). Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt außerdem zur Erfüllung von Verträgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO) sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, denen die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unterliegt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO).

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von den betroffenen Personen erhalten. Außerdem verarbeiten wir personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handelsregister, Medien) sowie von anderen Behörden (Finanzämter, Meldeämter, Fachbehörden, Sozialversicherungsträger, Gerichte) und ggf. Drittschuldnern (Arbeitgeber, Kreditinstitute) im Vollstreckungsverfahren.

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Angaben wie Vor- und Nachname, Titel, Geschlecht, Adresse(n), Geburtsdatum und -ort, Alter, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Steuernummer
  • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,

Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtige(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter

  • Angaben zu persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen, Immobilieneigentum, sonstige Rechte an Grundstücken, Gesellschaftsbeteiligungen
  • Für die Zahlungsabwicklung erforderliche Angaben wie Bankverbindung, Kundennummern, Aktenzeichen, erfolgte Zahlungen und deren Verwendungszwecke
  • bei Anträgen auf Erlass oder Stundung sowie bei Vollstreckungen auch Angaben zu den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen wie Angaben zu Arbeitsverhältnissen, Einkommen, Verbindlichkeiten, Vermögen, unterhaltsverpflichtete und/oder -berechtigte Personen, ausnahmsweise auch besondere Kategorien personenbezogener Daten, z.B. Angaben über Erkrankungen/Behinderungen, um entsprechende Aufwendungen als besondere Belastungen bei Billigkeitsentscheidungen zu berücksichtigen

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

  • Pass-/Meldewesen

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten gemäß § 2 Abs. 1; §§ 33ff.; §§ 44ff. des Bundesmeldegesetzes (BMG) i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe der Registrierung von in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen, der Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften sowie der Mitwirkung bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen gemäß § 2 Abs. 3 BMG. Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüberhinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.

Gemäß § 17 Abs. 1 BMG ist, wer eine Wohnung bezieht, verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Die Erhebung personenbezogener Daten zur Speicherung im Passregister zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des Passgesetzes ergeben sich aus §§ 6a, 9, 16 und 22a PassG. Die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten und die elektronische Übertragung von Lichtbildern ergibt sich aus §§ 14, 24, 25 und 34 a PAuswG.

  • Ordnungswesen

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten gemäß § 40 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes; § 80 Abs. 7 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes; § 136b Abs. 2 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben der allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehr als Ortspolizeibehörde, der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, den damit im Zusammenhang stehenden Ermittlungen sowie für die Einleitung und Bearbeitung von Verwaltungsverfahren, die durch gesetzliche Aufgabenverteilung dem Gemeindlichen Vollzugsdienst zugewiesen sind.

Die Bereitstellung der zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlichen personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. §§ 18ff. SächsPBG; § 111 Abs. 1 OWiG).

Bei Fundsachen verarbeitet die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel personenbezogene Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Datenerhebung ist notwendig, um den Verlierer einer Fundsache zu ermitteln und über das Auffinden zu informieren sowie dem Finder die Geltendmachung der gesetzlichen Finderrechte zu ermöglichen.

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet darüber hinaus personenbezogene Daten für den Erlass von Straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO.

  • Gewerbeangelegenheiten

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten gemäß §§ 11; 11c der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe der Gewerbeaufsicht.

Die Bereitstellung der zur Erfüllung dieser Aufgabe erforderlichen personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 14 und § 55c GewO).

 

  • Wahlen

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten gemäß §§ 8 Abs. 6 und 7; § 17 Abs. 1 des Sächsischen Wahlgesetzes; § 4 Abs. 1; § 10 Abs. 2 und 6 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes; § 5 der Kommunalwahlordnung und § 10 der Sächsischen Kommunalverfassungsrechts-Durchführungsverordnung i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe zur Führung von Wählerverzeichnissen, zur Berufung von Wahlvorständen und zur Sicherstellung der Wahldurchführung.

  • Kindergärten/Schulen

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung der Betreuungsverträge und der ihr nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) und dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) obliegenden Aufgaben der Betreuung und Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Die personenbezogenen Daten, wie Name und Anschrift des Kindes und der Sorgeberechtigten, Geburtsdaten, Besuch bisheriger Einrichtungen, Kontodaten, Geschwisterkinder, werden zur Erfüllung der Betreuungsverträge und der gesetzlichen Aufgaben benötigt.

  • Feuerwehrwesen

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten gemäß §§ 3 Nr. 1; 72 SächsBRKG i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe des örtlichen Brandschutzes. Dies betrifft die Daten der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren gemäß §§ 18; 62; 63 SächsBRKG, von Eigentümern bei Brandverhütungsschauen nach § 22 SächsBRKG sowie von Kostenschuldnern nach § 69 SächsBRKG.

  • Standesamt/Bestattungs-/Friedhofswesen

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten gemäß Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 3 Abs. 6 Sächsisches Kirchensteuergesetz i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe des Personenstandswesen.

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten gemäß §§ 10, 11, 18 und 19 SächsBestG i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgabe zur Einhaltung der Bestattungspflicht.

  • Archivwesen

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel verarbeitet personenbezogene Daten gemäß § 5; 13 SächsArchivG i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) zur Erfüllung der Anbietungspflicht gegenüber dem Sächsischen Staatsarchiv und für das kommunale Archiv.

6. Übermittlung von Daten an Dritte

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn dies gesetzlich zugelassen ist. In diesem Rahmen kann die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen an andere Behörden, zum Beispiel andere Fachbehörden, Aufsichtsbehörden, Finanzämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, oder unsere Dienstleister, zum Beispiel Bankunternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte.

Nach §§ 9ff. des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 müssen Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, infolge derer sie über Aufgaben zu Eigentümern von Gebäuden mit Wohnraum oder Wohnungen verfügen, Eigentümer- und Gebäudedaten an die statistischen Landesämter übermitteln.

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den unter Ziffer 5. und nachstehend aufgeführten Zwecken findet grundsätzlich nicht statt.

Wir geben Ihre persönlichen Daten darüber hinaus nur an Dritte weiter, wenn:

1. Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,

2. für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DS-GVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DS-GVO der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel oder der Aufgaben des Empfängers dient,

3. die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zulässig ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der uns obliegenden Aufgabe erforderlich, zum Beispiel wenn der Betroffene seinen Sitz in einem Drittland hat.

  • Pass-/Meldewesen

Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 BMG), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und Suchdienste Daten aus dem Melderegister übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Stadt) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.

Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.

Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.

Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.

Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.

An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.

Die Erhebung personenbezogener Daten zur Speicherung im Passregister zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des Passgesetzes ergeben sich aus §§ 6a, 9, 16 und 22a PassG. Die Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten und die elektronische Übertragung von Lichtbildern ergibt sich aus §§ 14, 24, 25 und 34 a PAuswG.

  • Ordnungswesen

Im Rahmen der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, den damit im Zusammenhang stehenden Ermittlungen sowie den eingeleiteten Verwaltungsverfahren werden personenbezogene Daten in dem Umfang an andere Fachämter der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entscheidung erforderlich ist.

Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergegeben werden an die zuständigen Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und die sächsische Justiz.

  • Gewerbeangelegenheiten

Auf entsprechenden Antrag erteilt die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel eine Auskunft aus dem Gewerberegister im Rahmen von § 14 Abs. 6 und 7 GewO. Eine regelmäßige Ermittlung erfolgt gemäß § 14 Abs. 8 GewO an die dort genannten empfangsberechtigten Stellen oder nach § 14 Abs. 9 GewO zur Verfolgung von Straftaten oder wenn eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht.

  • Wahlen

Jeder Wahlberechtigte hat im Rahmen des § 17 Abs. 1 S. 3 des Sächsischen Wahlgesetzes und des § 4 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG eingetragen ist.

  • Kindergärten/Schulen

Eine Weitergabe an andere Gemeinden und kommunale Zweckverbände oder Träger der freien Jugendhilfe, private Träger und Kiindertagespflegeeinrichtungen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe, erfolgt, wenn Kinder in Einrichtungen der vorgenannten Träger betreut werden.

  • Standesamt/Bestattungs-/Friedhofswesen

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel darf die Daten des Standesamtes an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder übermitteln, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich aus §§ 57-64 PStV.

Bei ordnungsbehördlichen Bestattungen erfolgt eine Weitergabe personenbezogener Daten an das Nachlassgericht sowie an gemäß § 10 Abs. 1 und 2 SächsBestG kostenpflichtige Personen.

  • Archivwesen

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel ist gemäß § 5 SächsArchivG verpflichtet, dem Sächsischen Staatsarchiv alle Unterlagen zur Übernahme anzubieten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigen. Diese Pflicht erstreckt sich, soweit Bundes- oder Landesrecht nichts anderes bestimmt, auch auf Unterlagen, die dem Datenschutz oder dem Geheimschutz unterliegen.

7. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 AO sowie §§ 228 bis 232 AO). Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a AO).

Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.

Eingenommene Wahlbenachrichtigungen werden unverzüglich vernichtet. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 14 Abs. 4 S. 5 und Abs. 11 S. 2 sowie § 15 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung, Unterschriftsverzeichnisse sowie verspätet eingegangene und zurückgewiesene Wahlbriefe werden nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl vernichtet, wenn sie nicht für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. Die Niederschriften über Sitzungen der Wahlorgane mit den Anlagen werden nach dem Ablauf der Amtszeit der Gewählten und die übrigen Wahlunterlagen nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl vernichtet, soweit sie nicht für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. Mit der Vernichtung der vorgenannten Unterlagen werden gleichzeitig die in diesem Zusammenhang in automatisierten Verfahren gespeicherten Daten gelöscht.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

8.1. Recht auf Bestätigung

Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.

8.2. Recht auf Auskunft Art. 15 DS-GVO

Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten sowie eine Kopie dieser Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erhalten. Auf die Beschränkung des Auskunftsrechts nach § 9 SächsDSDG; § 32c AO wird hingewiesen.

8.3. Recht auf Berichtigung Art. 16 DS-GVO

Sie haben das Recht, die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht Ihnen das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

8.4. Löschung Art. 17 DS-GVO

Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der gesetzlich vorgesehenen Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung bzw. Speicherung nicht erforderlich ist. Auf die Beschränkung des Rechts auf Löschung nach § 7 SächsDSDG und § 32f AO wird hingewiesen.

8.5. Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DS-GVO

Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen gegeben ist. Auf die Beschränkung des Rechts auf Löschung nach § 7 SächsDSDG; § 32f AO wird hingewiesen.

8.6. Widerspruch Art. 21 DS-GVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) oder f (Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Auf die Beschränkung des Widerspruchsrechts nach § 32f AO wird hingewiesen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

8.7. Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

8.8. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei einer für Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde über unsere Verarbeitung personenbezogener Daten zu beschweren.

 

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

zentrales E-Mail-Postfach:

Internet: www.datenschutz.sachsen.de