Einwohnermeldeamt
Familienpass des Freistaates Sachsen
Den Familienpass erhalten Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigen Kindern, alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigen Kindern sowie Eltern mit einem kindergeldberechtigen schwerbehinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und Ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, der Gemeinde Bahretal und der Stadt Liebstadt haben. Es muss bei der Beantragung der Personalausweis vorgelegt werden, eine Bescheinigung der Familienkasse über das Kindergeld und ggfs. ein Schwerbehindertenausweis des Kindes.
Der Familienpass gilt für ein Kalenderjahr, sind alle Kinder unter 18 Jahre alt, kann der Pass bis zum Ende des übernächsten Jahres ausgestellt werden. Vollendet jedoch ein Kind das 18. Lebensjahr innerhalb des ersten Geltungsjahres, muss der Familienpass im nächsten Jahr neu beantragt werden.
Der Familienpass gilt für Museen und Sammlungen, Schlösser, Burgen und Gärten, z.B.
Residenzschloss Dresden
Zwinger
Museum für Völkerkunde Dresden
Deutsches-Hygiene-Museum Dresden
Schloss Moritzburg
Albrechtsburg Meißen
Schloss Weesenstein
Festung Königstein
Barockgarten Großsedlitz
Weitere Einrichtungen finden Sie unter www.familie.sachsen.de/familienpass.html
Den entsprechenden Antrag erhalten Sie im Einwohnermeldeamt oder auf unserer Internetseite unter Formulare.