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Reformiertes Jugendschutzgesetz feiert ersten Geburtstag

Bad Gottleuba-Berggießhübel, den 05. 09. 2022

 

Reformiertes Jugendschutzgesetz feiert ersten Geburtstag

Informationen und erste Einschätzung nach einem Jahr

 

Am 1. Mai 2021 trat das reformierte Jugendschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Insbesondere der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz wurde modernisiert und damit zeitgemäß formuliert.

 

Was sich geändert hat

 

Mit den Änderungen ist vor allem der digitale Jugendmedienschutz in den Fokus gerückt. Internetdienste werden nun beispielsweise dazu verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Mögliche Maßnahmen sind dabei Hilfs- und Beschwerdesysteme für Kinder und Jugendliche auf den Plattformen bzw. im Rahmen von Systemen zur Altersverifikation (Altersnachweissysteme). Dabei wurden einheitliche Kennzeichnungen für digitale Medien und Trägermedien geschaffen. Auch Film- und Spieleplattformen müssen online seit 2021 eine Alterskennzeichnung vornehmen. Außerdem müssen große internationale Anbieter, welche ihren Sitz nicht in Deutschland haben, einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen.

 

Grundlage des bisherigen Jugendschutzgesetzes bildeten meist analoge Medien, wie DVD´s, CD´s etc., die dem damaligen Zeitgeist beim Inkrafttreten des Gesetzes entsprachen.

 

Erste Einschätzung der Fachexperten

 

Fachexperten der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und der Kommission für Jugendmedienschutz sehen nach mittlerweile einem Jahr des neuen Jugendschutzgesetzes dennoch Kritikpunkte:

 

Zwar sind die großen Institutionen bemüht, im Sinne des Gesetzes zielführend miteinander zu arbeiten. Weil die Sparten Rundfunk und Kultur jedoch im Aufgabengebiet der Länder liegen, besteht teilweise das Risiko von Kompetenzüberschneidungen.

Die Medieninhalte müssen auch weiterhin von unterschiedlichen Stellen zwecks Altersfreigabe kontrolliert werden. Es wäre zielführender, wenn eine zentrale Stelle die Befähigung aller analogen und digitalen Medien zwecks Altersfreigabe prüfen könnte. 

 

Erster Schritt für effektiven, erzieherischen Kinder und Jugendschutz

 

Die Reform des Jugendschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt zum effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf digitale Medien. Trotz der Erhöhung der Transparenz und Orientierungsmöglichkeiten für Erziehungsberechtigte und Fachkräfte gibt es dennoch Kritikpunkte. Zudem sind nach einem Jahr noch nicht alle Rechtsbegriffe, wie beispielsweise „glücksspielähnliche Mechanismen“ oder „exzessive Nutzung“, im Gesetz abschließend definiert.

 

Unabhängig von der Reform des Jugendschutzgesetzes bleiben die Erziehungsberechtigten die Hauptverantwortlichen für ihre Kinder im Hinblick auf die Vermittlung von Medienkompetenz.

 

 

Kontakt im Jugendamt des Landkreises:

 

 

vom Landkreis beauftragte Stelle für Fragen zum Kinder- und Jugendschutz:

 

HANNO e.V.

Kinder und Jugendschutz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Fachstelle für Kinder und Jugendschutz

 

Angebote/Kontakt:

https://www.hanno-pirna.de/projekte/fachstelle-kinder-und-jugendschutz/