Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Standesamt - Dienstleistungen

 

  • Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen 

Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin.  

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigte Auszüge aus den Geburtenregistern

  • Ggf. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil der letzten Ehe

  • Ggf. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

 Kosten:

  • Anmeldung der Eheschließung (bei deutscher Staatsangehörigkeit): 60,00 €

  • Auskunft aus dem Melderegister: je 8,00 €

  • Durchführung der Eheschließung: zwischen 20,00 € und 120,00 €, je nach Zeit und Ort

  • Eheurkunde: 15,00 €

Das Standesamt nimmt auch Anmeldungen für Eheschließungen entgegen, bei denen diese an einem anderen Ort stattfinden. Hierfür muss mindestens einer der  Eheschließenden in Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt oder Bahretal gemeldet sein. Für die Anmeldung ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Anmeldung von einem der Eheschließenden vorgenommen wird, hierfür ist eine entsprechende Vollmacht des anderen Partners erforderlich.

zur Vollmacht →

  • Beurkundung von Geburten

Die Beurkundung einer Geburt auf dem Gebiet der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel, Liebstadt sowie der Gemeinde Bahretal muss im Standesamt erfolgen. Diese ist von Mutter oder Vater oder der Hebamme bzw. einem sonstigen Zeugen vorzunehmen. 

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass der anzeigenden Person,

  • Geburtsurkunden der Eltern des Kindes,

  • bei verheirateten Eltern die Eheurkunde,

  • bei nicht verheirateten Eltern ggf. Vaterschaftsanerkennung

Kosten:

Geburtsurkunde: 15,00 € (jede weitere Urkunde 7,00 €) 

  • Beurkundung von Sterbefällen

In der Regel erfolgt die Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles durch die beauftragten Bestattungsunternehmen. Diese benötigen von den Angehörigen eine entsprechende Vollmacht. Sofern die Angehörigen die Beurkundung selbst vornehmen wollen, sind folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • Todesbescheinigung

  • Personalausweis der verstorbenen Person

  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person, bei verheirateten Personen die genügt die Eheurkunde

  • bei verwitweten Personen Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

  • bei geschiedenen Personen Eheurkunde und Scheidungsurteil

Kosten:

Geburtsurkunde: 15,00 € (jede weitere Urkunde 7,00 €) 

  • Namensrechtliche Erklärungen

Das Standesamt nimmt auch namensrechtliche Erklärungen entgegen wie zum Beispiel die Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Erklärungen zu Ehenamen oder auch die seit Ende 2018 mögliche Sortierung der Reihenfolge von mehreren Vornamen. Sofern das Standesamt die Register (z. B. Geburten- oder Eheregister) nicht selbst führt, werden die Erklärungen an das registerführende Standesamt weitergeleitet.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • bei Erklärung zum Ehenamen (nach Eheschließung): Eheurkunde (hier ist die Erklärung durch beide Ehegatten übereinstimmend abzugeben)

  • bei Erklärung zur Wiederannahme früherer Namen: Eheurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners

  • bei Erklärung zur Vornamenssortierung: Geburtsurkunde

Kosten:

  • Erklärung zum Ehenamen sowie Wiederannahme früherer Namen: 35,00 €

  • Erklärung zur Vornamenssortierung: 30,00 €

  • Bescheinigung über die Erklärung: 15,00 € 

  • Vaterschaftsanerkennungen

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern kann der Vater des Kindes die Vaterschaft durch freiwillige Erklärung anerkennen. Diese Erklärung kann beim Standesamt oder auch beim Jugendamt abgegeben werden und ist auch vor Geburt des Kindes möglich. Die Vaterschaftsanerkennung bedarf zur Wirksamkeit der Zustimmung der Mutter. Ein persönliches Erscheinen beider Eltern beim Standesamt wird daher empfohlen.  

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunde des Vaters

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Bei Anerkennung vor der Geburt: Mutterpass

Kosten:

Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt ist kostenfrei. 

  • Kirchenaustritt

Die Erklärung zum Kirchenaustritt ist persönlich beim Standesamt vorzunehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunde

  • Taufschein (wenn vorhanden)

 Kosten:

  • Austrittserklärung: 25,00 €

  • Bescheinigung: 10,00 € 

  • Ausstellung von Urkunden, Registerauszügen

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Registerauszügen ist grundsätzlich auf Antrag den Personen gestattet, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen bzw. eine Vollmacht der berechtigten Person vorlegen. Wichtig ist, dass das entsprechende Register auch beim Standesamt Bad Gottleuba-Berggießhübel geführt wird. Die Anforderung kann persönlich im Standesamt oder auch schriftlich, per mail bzw. über das Formular erfolgen. Die Unterlagen können auch auf dem Postweg versandt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde

  • Ausweis oder Reisepass (ggf. in Kopie)

Kosten:

  • Personenstandsurkunde bzw. beglaubigter Registerauszug 15,00 €, jede weitere Urkunde 7,00 €

  • Bei Versand der Unterlagen: 1,60 € für Porto 

  • Beglaubigungen von Dokumenten (außer Personenstandsurkunden)

Die Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass die Kopie eines Dokumentes mit dem Original übereinstimmt. Bis auf Personenstandsurkunden können durch das Standesamt verschiedenste Dokumente beglaubigt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Originaldokument

  • ggf. Kopie

Kosten:

  • 5,00 € je Beglaubigung

  • ggf. Kopierkosten

  • Erteilung von Auskünften aus den Archivregistern

Die Personenstandsregister werden nach einer gesetzlich bestimmten Fortführungsfrist archiviert. Die Fortführungsfristen betragen bei Geburtenregistern 110 Jahre, bei Eheregistern 80 Jahre und bei Sterberegistern 30 Jahre. Sobald die Register archiviert sind, sind sie unter Beachtung der Vorschriften des Sächsischen Archivgesetzes für jedermann zugänglich. Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel führt über die Personenstandsregister in ihrem Zuständigkeitsbereich ein eigenes Archiv, welches beim Standesamt angelagert ist. Hier werden die Register seit Beginn der standesamtlichen Aufzeichnungen im Jahr 1876 aufbewahrt. Auskünfte aus den archivierten Registern werden auf Antrag erteilt und sind kostenpflichtig. Die Kosten sind abhängig vom Rechercheaufwand, je genauer die angefragten Daten, desto geringer ist auch der Aufwand.

Eine vorherige schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme mit dem Standesamt wird empfohlen.