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Termine Diakonie


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Termine Mobile Soziale Beratung (Februar) März bis Juni 2024

 

Ein mobiles Beratungsbüro (Kleinbus) als Anlaufstelle für Menschen mit persönlichen, wirtschaftlichen und/oder sozialen Problemen. 

 

Wir bieten:

  • Persönliche Gespräche und Beratung,

  • Hilfestellung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen,

  • Vermittlung konkreter Hilfen.

 

Das Beratungsangebot ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. 

 

Kommen Sie gerne zu den bekannt gegebenen Standzeiten vorbei.

 

Individuelle Termine und Hausbesuche sind möglich und können unter folgender Telefonnummer vereinbart werden: 01 63 – 3 93 83 20 oder per E-Mail: 

 

Das Projekt der Mobilen Sozialen Beratung ist zeitlich befristet und endet Mitte des Jahres. 

 

Ein neues Projekt wird sich (hoffentlich) anschließen und befindet sich in der Antragsphase. Mit diesem Verteiler erfahren Sie umgehend nach der Finanzierungsentscheidung weitere Details. 

 

Bad Gottleuba (Parkplatz EDEKA – Einkaufsmarkt) 

dienstags von 9 – 11 Uhr: 

 

5.3., 12.3., 26.3. 

9.4., 16.4., 30.4.

7.5., 21.5. 

 

Bitte den Fördermittelhinweis nicht vergessen:

 

Familienerholung 2024

 

Auch im Jahr 2024 gibt es vom Freistaat Sachen wieder die finanzielle Förderung für Familienurlaubsfahrten. Damit sollen Familien mit wenig Einkommen unterstützt werden.

 

Zu den Voraussetzungen gehört z. B., dass es sich um mindestens 7 Tage zusammenhängenden Urlaub in Deutschland handelt. Die Einkommensgrenzen werden nach der Personenzahl festgelegt. Bei der Unterkunft ist eine Rechnungslegung nötig. Erst nach dem Urlaub wird der Zuschuss ausgezahlt. Die Förderung muss rechtzeitig vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung:

 

Aktion #wärmewinter läuft weiter: Unterstützung bei erhöhten Energie- bzw. Betriebskostennachzahlungen

 

Die Aktion #wärmewinter der Diakonie Sachsen läuft weiter. Bedürftige Personen werden bei erhöhten Energie- bzw. Betriebskostenzahlungen unterstützt. Unser Angebot richtet sich insbesondere an:

  • Erwerbstätige, Auszubildende, Studierende und Schüler*innen mit Einkommen  unterhalb der Armutsrisikogrenze

  • Menschen in der Grundsicherung 

  • Kinderzuschlags-Berechtigte

  • BAföG-Beziehende

  • Senior*innen mit niedrigen Renten

 

In einem Beratungsgespräch werden die Voraussetzungen für einen Zuschuss im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiekosten geprüft, z.B. Strom- oder Heizkostenabrechnung. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung, pauschalen Auszahlungen sind nicht möglich. 

Mitfinanzierung

Haltestellenbild Bad Gottleuba

Haltstellenbild Bad Gottleuba - Mobile Soziale Beratung