Terminbuchungstool
Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Für Reisen ins Ausland benötigen auch Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Dokument. Die Beantragung erfolgt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ausschließlich durch die Sorgeberechtigten. Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein.
Beide Elternteile müssen der Antragsstellung zustimmen, wenn Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Ein Elternteil kann den Antrag allein stellen, wenn der andere Elternteil schriftlich sein Einverständnis gibt, nutzen Sie dazu unsere Einverständniserklärung unter Formulare.
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, darf dieser den Antrag allein stellen, dabei muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes vorliegen.
Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.
Die Fingerabdrücke werden ab dem 6. Lebensjahr erfasst und die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr.
Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung der Dokumente ebenfalls, bei gemeinsamer elterlichen Sorge, eine Zustimmung schriftlich erfolgen und bei der Vorsprache der Passbehörde vorgelegt werden muss!
Eine Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich, bitte nutzen Sie dafür unser Terminbuchungstool auf unserer Homepage www.stadt-bgb.de
Eine Vorsprache im Gewerbeamt ist nur nach vorheriger Absprache unter oder 035023 / 668 26 möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Hinweis:
Einwohnermeldeamt:
Bitte beachten Sie, dass bei einer Vorsprache von 2 Personen nur ein Termin notwendig ist!
zum Online-Terminbuchungstool:


